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Bundesgesetze - Ausführung

Normen

Art. 84 ff GG

Information

Eine der Arten der Verwaltungskompetenz.

Die Zuständigkeit zur Gesetzgebung begründet nicht auch automatisch die Zuständigkeit zur Ausführung bzw. Verwaltung der Gesetze.

Grundsätzlich obliegt die Ausführung der Gesetze den Ländern. Der Bund ist nur zuständig, wenn ihm die Kompetenz ausdrücklich durch Gesetz zugewiesen ist.

Bundesgesetze können wie folgt ausgeführt werden:

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