Bundesamt für Verbraucherschutz
BVLG
BfRG
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde als selbstständige Bundesoberbehörde 2002 gegründet und ersetzte das bisherige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin.
Gemäß § 2 BVLG obliegen dem Bundesamt u.a. folgende Aufgabenbereiche:
Vorsorgemaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes.
Vorbereitung und Begleitung von Überwachungsprogrammen der Länder im Bereich der Lebensmittelsicherheit, des Verbraucherschutzes und der Produktsicherheit.
Vorbereitung und Begleitung von Kontrollen der EU u.a. in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz, Tierseuchen und Tierschutz.
Durchführung von Laborvergleichsuntersuchungen und Ringversuchen.