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Bundesamt für Verbraucherschutz

 Normen 

BVLG

BfRG

 Information 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde als selbstständige Bundesoberbehörde 2002 gegründet und ersetzte das bisherige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin.

Gemäß § 2 BVLG obliegen dem Bundesamt u.a. folgende Aufgabenbereiche:

  • Vorsorgemaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes.

  • Vorbereitung und Begleitung von Überwachungsprogrammen der Länder im Bereich der Lebensmittelsicherheit, des Verbraucherschutzes und der Produktsicherheit.

  • Vorbereitung und Begleitung von Kontrollen der EU u.a. in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz, Tierseuchen und Tierschutz.

  • Durchführung von Laborvergleichsuntersuchungen und Ringversuchen.

 Siehe auch 

Bundesinstitut für Risikobewertung

Robert-Koch-Institut