Rechtswörterbuch

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Bilanz - Passiva

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Als Passiva werden die auf der rechten Seite der Bilanz erscheinenden Schulden (Verbindlichkeiten, Fremdkapital) und - als Rechenergebnis - das Eigenkapital (Betriebsvermögen) bezeichnet. Die Passivseite gibt also Auskunft über die Finanzierung der Vermögenswerte (Aktiva), sie zeigt, wie viel Eigenkapital das Unternehmen dem Unternehmer und wie viel Fremdkapital es den Banken und Lieferanten schuldet.

Wird die Bilanz in Konten (Einzelabrechnungen für die verschiedenen Bilanzposten) aufgelöst, werden aus den Posten der Passivseite der Bilanz Passivkonten.

 Siehe auch 

Bilanz

Bilanz - Aktiva

Bilanz - Anlagevermögen

Bilanz - Eröffnungsbilanz

Bilanz - Schlussbilanz

Bilanz - Umlaufvermögen

Bilanzierung - Grundsätze