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Beweislast im Strafprozess

Normen

Gesetzlich nicht geregelt.

Information

Im Strafprozess gilt der Untersuchungsgrundsatz, d.h. der Sachverhalt ist von Amts wegen zu ermitteln.

Grenzen ergeben sich aus den Beweiserhebungsverboten sowie den Beweisverwertungsverboten.

metis