Rechtswörterbuch

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Beschwer

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Eine der Voraussetzungen eines Rechtsmittels.

Die Einlegung eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer beschwert ist, d.h. dass er durch die von ihm angefochtene Entscheidung benachteiligt ist.

Es wird zwischen der formellen Beschwer und der materiellen Beschwer unterschieden:

Als formelle Beschwer wird die Differenz zwischen dem Antrag des Klägers und dem Urteil bezeichnet. Die formelle Beschwer ist Voraussetzung für die Rechtsmitteleinlegung des Klägers.

Eine materielle Beschwer liegt vor, wenn das Urteil für den Beklagten in irgendeiner Weise negativ ist. Z.B. ist ein Beklagter, gegen den ein Anerkenntnisurteil ergeht, materiell beschwert. Es ist streitig, ob die materielle Beschwer für die Rechtsmitteleinlegung des Beklagten ausreichend ist.

 Siehe auch 

Rechtsmittelstreitwert

Jauernig: Der BGH und die Beschwer im neuen Rechtsmittelrecht, NJW 2003, 465