Beiträge
Normen
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.
Information
Beiträge sind Geldleistungen, die aufgrund der Mitgliedschaft in einer Vereinigung (auch bei einer Zwangsmitgliedschaft, z.B. in der Industrie- und Handelskammer / Rechtsanwaltskammer) oder der Regelung in einer Norm (z.B. der Erschließungsbeitrag) erhoben werden.
Nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder, z.B. § 8 KAG,NW, können die Gemeinden und Gemeindeverbände Beiträge erheben.