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Befristetes Arbeitsverhältnis - Sachgrund In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe

Normen

§ 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG

Information

"In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe" ist ein in § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG geregelter Sachgrund zur Befristung eines Arbeitsverhältnisses.

Variante 1: Wunsch des Arbeitnehmers:

Befristete Beschäftigung bis zum Beginn eines Auslandsaufenthalts, eines Studiums, eines Bundesfreiwilligendienstes.

Für den Arbeitnehmer muss die Sicherheit, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, im Vordergrund stehen.

Variante 2: Soziale Erwägungen:

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann die Befristung eines Arbeitsvertrags aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen sachlich gerechtfertigt sein, wenn das Interesse des Arbeitgebers, aus sozialen Erwägungen mit dem betreffenden Arbeitnehmer nur einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, auch angesichts des Interesses des Arbeitnehmers an einer unbefristeten Beschäftigung schutzwürdig ist.

Das ist der Fall, wenn es ohne den in der Person des Arbeitnehmers begründeten sozialen Zweck überhaupt nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrags, auch nicht eines befristeten Arbeitsvertrags, gekommen wäre. In diesem Fall liegt es auch im objektiven Interesse des Arbeitnehmers, wenigstens für eine begrenzte Zeit bei diesem Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zu erhalten. Die sozialen Erwägungen müssen das überwiegende Motiv des Arbeitgebers sein. An einem sozialen Beweggrund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags fehlt es, wenn die Interessen des Betriebs oder der Dienststelle und nicht die Berücksichtigung der sozialen Belange des Arbeitnehmers für den Abschluss des Arbeitsvertrags ausschlaggebend waren (BAG 21.01.2009 - 7 AZR 630/07).

Ein sozialer Überbrückungszweck wird nicht durch die Tatsache begründet, dass der Arbeitsmarkt im Berufsfeld des Klägers nicht viele Stellen bietet (BAG 24.08.2011 - 7 AZR 368/10).

Hinweis:

Zur Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen mit älteren Arbeitnehmern siehe den Beitrag "Befristetes Arbeitsverhältnis - Ältere Arbeitnehmer".

metis