Barrister
Gesetzlich nicht geregelt.
Britischer Rechtsanwalt.
Die britische Rechtsanwaltschaft ist in Barrister und Solicitors unterteilt:
Der Solicitor führt die Mandantengespräche, bereitet den Prozess vor und führt die Korrespondenz. Er ist nur berechtigt, vor Gerichten der unteren Instanzen aufzutreten.
Der Barrister führt den Prozess vor Gericht. Er wird vom Solicitor oder der Staatsanwaltschaft beauftragt und bezahlt und hat in der Regel keinen Kontakt mit dem Mandanten. Nicht selten erhalten Barrister die Prozessakten erst einen Tag vor dem Prozess und müssen sich dann unter Zuhilfenahme der Nachtstunden vorbereiten. Die Vergütung wird als Ganztages- oder Halbtagesvergütung abgerechnet.
Jedoch können in bestimmten Rechtsgebieten die Mandanten auch direkt einen Barrister beauftragen, der jedoch weiterhin nur seine bisherige Prozessführung ausführt. Die Korrespondenz und Prozessvorbereitung ist in diesen Fällen von dem Mandanten selbst durchzuführen.
Die Zulassung erfolgt bei einer der vier Anwaltskammern. Als Richter an dem High Court kann nur berufen werden, wer zuvor mindestens zehn Jahre als Barrister tätig war.
http://www.cross-channel-lawyers.de
http://www.dbjur.de (deutsch-britische Juristenvereinigung)
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