Rechtswörterbuch

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Barrister

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Britischer Rechtsanwalt.

Die britische Rechtsanwaltschaft ist in Barrister und Solicitors unterteilt:

  • Der Solicitor führt die Mandantengespräche, bereitet den Prozess vor und führt die Korrespondenz. Er ist nur berechtigt, vor Gerichten der unteren Instanzen aufzutreten.

  • Der Barrister führt den Prozess vor Gericht. Er wird vom Solicitor oder der Staatsanwaltschaft beauftragt und bezahlt und hat in der Regel keinen Kontakt mit dem Mandanten. Nicht selten erhalten Barrister die Prozessakten erst einen Tag vor dem Prozess und müssen sich dann unter Zuhilfenahme der Nachtstunden vorbereiten. Die Vergütung wird als Ganztages- oder Halbtagesvergütung abgerechnet. 

    Jedoch können in bestimmten Rechtsgebieten die Mandanten auch direkt einen Barrister beauftragen, der jedoch weiterhin nur seine bisherige Prozessführung ausführt. Die Korrespondenz und Prozessvorbereitung ist in diesen Fällen von dem Mandanten selbst durchzuführen.

Die Zulassung erfolgt bei einer der vier Anwaltskammern. Als Richter an dem High Court kann nur berufen werden, wer zuvor mindestens zehn Jahre als Barrister tätig war.

 Siehe auch 

CCBE-Regeln

Common law

Erfolgshonorar

Europäischer Rechtsanwalt

Legal Professional Privilege

Notary public

Personal representative

http://www.cross-channel-lawyers.de

http://www.dbjur.de (deutsch-britische Juristenvereinigung)

Bergmann/Ferid/Henrich: Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht; Ordner IV; Loseblatt

Boin: Englische Barristers und die Sozietät, Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft - ZVglRWiss 1997, 386

Forwood/Mercer: Die Rolle des englischen Barristers; Anwaltsblatt - AnwBl 1999, 333

Hellwig: Der Clementi-Bericht zur Reform der englischen Anwaltschaft; Anwaltsblatt - AnwBl 2005, 342

Sanders: Die neue Ehevertragsfreiheit in England und ihre Grenzen - Radmacher v. Granatino; Neue Juristische Wochenschrift - 2011, 182

Scherpe/Sloan: Neues im Scheidungsfolgen- und Umgangsrecht in England und Wales - oder Altbekanntes im neuen Gewand?; Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ 2015, 1547

Schroeder/Alexopoulou: Anwaltshaftung für Rechtsrat bei Vergleichsverhandlungen in Deutschland und England; AnwBl 2006, 85

Späth/Tybus: Vom Zweck der Bestrafung von Unternehmen: Die neue Sentencing Guideline for Fraud, Bribery and Money Laundering Offences in England und Wales; Corporate Compliance Zeitschrift - CCZ 2016, 35

Warlitz: Die englischen Anwaltskammern. Die Ausbildung zum Barrister und der Bar Council; Anwaltsreport 2000, 26