Aussetzungsinteresse
Normen
Information
Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach den §§ 80, 80a VwGO das Interesse des Adressaten an der Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes.
Siehe auch
Behördliche Aussetzung der sofortigen Vollziehung
Suspensiveffekt - Verwaltungsrecht
Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 VwGO