Ausländerbeauftragte
Die Bezeichnung "Ausländerbeauftragte" wurde durch den Begriff "Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration" ersetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Funktion auch als "Migrationsbeauftragte" bezeichnet.
Die Aufgaben der Migrationsbeauftragten sind in § 93 AufenthG enumerativ aufgezählt. Sie umfassen u.a.:
Förderung der Integration der dauerhaft im Bundesgebiet ansässigen Ausländer
Information über die Möglichkeiten der Einbürgerung
Unterstützung des spannungsfreien Zusammenlebens von Ausländern und Deutschen
Gewährleistung des Freizügigkeitsrechts von im Bundesgebiet lebenden Unionsbürgern
Beobachtung der Zuwanderung in das Bundesgebiet sowie die anderen EU-Mitgliedstaaten