Auftrag - Schadensersatzpflicht
Normen
Information
Der Auftraggeber hat nach § 671 Abs. 2 BGB gegen den Beauftragten einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, wenn der Beauftragte das Auftragsverhältnis kündigt, ohne dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweitig Fürsorge treffen kann.