Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen
Normen
Information
Mit der Einlegung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage beginnt grundsätzlich automatisch auch der vorläufige Rechtsschutz gegenüber belastenden Verwaltungsakten, es tritt der sogenannte Suspensiveffekt ein: die Wirkung des belastenden Verwaltungsakts wird aufgeschoben.