Aufenthaltsgrund - Ausländerrecht
Normen
Information
Der Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet kann verschiedensten Zwecken dienen. Außer dem Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit kommen beispielsweise auch Aufenthalte zur Ausbildung, das Recht auf Wiederkehr, ein Familiennachzug (z.B. Ehegatten oder Kindernachzug), ein Besuchsaufenthalt oder die Beantragung eines Asyls in Betracht.
Rechtsgrundlagen des Aufenthalts von Ausländern sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz.
Siehe auch
Ehegattennachzug - Ausländerrecht
Familiennachzug - Ausländerrecht
Kindernachzug - Ausländerrecht
Nachzug sonstiger Angehöriger- Ausländerrecht