Anwalt des Kindes
Normen
Information
Als "Anwalt des Kindes" wird gemäß § 158 FamFG in Kindschaftssachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit der beizuordnende Verfahrensbeistand bezeichnet.
Als "Anwalt des Kindes" wird gemäß § 158 FamFG in Kindschaftssachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit der beizuordnende Verfahrensbeistand bezeichnet.