Rechtswörterbuch

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Aija

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Aija ist die Abkürzung für die Association Internationale des Jeunes Avocats, der internationalen Vereinigung junger Rechtsanwälte. Mit dem Erreichen der Altersgrenze von 45 Jahren wird das jeweilige Mitglied ausgeschlossen.

Ziel der 1962 gegründeten Vereinigung ist u.a die Bildung eines internationalen Netzwerkes, die Information über (andere) Rechtssysteme bzw. internationale Rechtsfragen sowie die Fortbildung der Mitglieder.

 Siehe auch 

CCBE

Europäischer Rechtsanwalt

Juristenausbildung

Master of Laws (LL.M.)

http://www.aija.org