Brief-zu-E-Mail-Service für Vielreisende und Getrenntlebende - Rechtsanwälte ZORN REICH WYPCHOL DÖRING erweitern ihren Service!

23.08.2010921 Mal gelesen
Sie können sich Ihre Post direkt auf Ihren Computer schicken lassen anstatt aufwendig das Nachsenden vom heimischen Briefkasten aus zu organisieren.  

Per Nachsendeauftrag wird Ihre Post an unsere Kanzlei weitergeleitet. Wir scannen sie ein und senden sie als PDF-Datei per E-Mail an Sie weiter.

Dabei können Sie entscheiden, ob zuerst nur die verschlossenen Briefumschläge eingescannt und Ihnen als PDF-Datei elektronisch zugestellt werden, um weiter die Wahl zu treffen, ob sie den Briefinhalt lesen möchten oder nicht, oder ob wir sofort den Briefumschlag öffnen, das Schreiben einscannen und es Ihnen anschließend als PDF-Datei elektronisch zusenden.

In erster Linie richtet sich unser Dienst an Getrenntlebende, die viel unterwegs sind und nicht regelmäßig ihren Briefkasten leeren können, denen es aber wichtig ist, dass sie ihre Post fristgerecht bekommen.

Vor allem Vielreisende oder Menschen, die sich aus beruflichen oder sonstigen Gründen viel im Ausland aufhalten, laufen Gefahr, dass wichtige Informationen z.B. von Seiten des getrennten Ehegatten bzw. dessen Rechtsbeistandes ihre Trennung betreffend sie nicht rechtzeitig erreichen, nur weil sie den Briefkasten nicht regelmäßig kontrollieren können.

Im ungünstigsten Fall kann die Abwesenheit sogar dazu ausgenutzt werden, um gerichtliche Vollstreckungstitel gegen den abwesenden Getrenntlebenden zu erwirken, da er auf zuvor versandte Aufforderungsschreiben nicht reagiert. Nicht nur ein familienrechtliches Problem.

Damit dieses Szenario nicht eintrifft, kann durch unseren elekronischen Nachsendeservice gewährleistet werden, dass der Reisende oder Getrenntlebende trotz seiner Abwesenheit dennoch rechtzeitig über die für ihn bestimmte Post in Kenntnis gesetzt wird und er darauf gegebenenfalls auch fristgemäß reagieren kann.

Im Vergleich zu anderen gleichartigen Angeboten ist bei unserem Service das Postgeheimnis zusätzlich und wirkungsvoll durch die Schweigepflicht des Rechtsanwaltes geschützt.

Wie funktioniert das?

Sie stellen rechtzeitig vor dem geplanten Nachsendestart den Nachsendeauftrag bei der Post. Dann senden Sie uns das unterschriebene Auftragsformular sowie die Postempfangsvollmacht im Original per Post an:

Zorn Reich Wypchol Döring

Wetzlarer Str. 95

35398 Gießen

 

Daraufhin senden wir Ihnen die Auftragsbestätigung per E-Mail zu.

  

Was ist der Brief2Mail-Service       |        Ihre Postempfangsvollmacht für uns       |       Auftragsformular