Die Four Trust bAV-Rechtsanwälte beraten und gestalten in folgenden Bereichen:
- Pensionszusagen: Einrichtung oder Sanierung, Auslagerung sowie Übertragung
- Versorgungsordnungen: Einrichtung, Gestaltung oder Änderung von Versorgungswerken
- SV-Statusverfahren: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen
- Insolvenzsicherung von Altersvorsorgevermögen
- Transaktionsbegleitung sowie Beratung bei Unternehmensverkäufen, Nachfolgeregelungen oder Betriebsspaltung
- bAV: Vertragsgestaltungen, insolvenzrechtliche Prüfungen, Portabilität, Pensions-Sicherungs-Verein, Einführung von Opting-out-Modellen, alle Rechtsfragen rund um die bAV
- Aktuell: Pensionsrückstellungen und BilMoG 2010
Das FOUR TRUST-Konzept sieht eine gemeinsame Beratung des Mandanten durch FOUR TRUST-Rechtsanwälte, Steuerberater und Pensionsmanager vor. Nur im strukturierten Zusammenwirken aller Fachkompetenzen kann eine tragfähige Beratung erfolgen, auf die sich der Unternehmer wirklich verlassen kann - das ist mit dem FOUR TRUST-Konzept gewährleistet.
FOUR TRUST Rechtsanwälte arbeiten objektiv, neutral und unabhängig.
Der Anspruch ist,
- höchste Qualität in der rechtlichen Beratung,
- umfassende Unterstützung durch Beteiligung interdisziplinären Fachwissens sowie
- klare und unzweideutige Handlungsempfehlungen für den Mandanten.