Kanzlei Schmitz in München kooperiert mit FOUR TRUST - Rechtsanwälte für das Recht der betrieblichen Altersversorgung

15.02.20101272 Mal gelesen

Die Four Trust bAV-Rechtsanwälte beraten und gestalten in folgenden Bereichen:

  • Pensionszusagen: Einrichtung oder Sanierung, Auslagerung sowie Übertragung
  • Versorgungsordnungen: Einrichtung, Gestaltung oder Änderung von Versorgungswerken
  • SV-Statusverfahren: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen
  • Insolvenzsicherung von Altersvorsorgevermögen
  • Transaktionsbegleitung sowie Beratung bei Unternehmensverkäufen, Nachfolgeregelungen oder Betriebsspaltung
  • bAV: Vertragsgestaltungen, insolvenzrechtliche Prüfungen, Portabilität, Pensions-Sicherungs-Verein, Einführung von Opting-out-Modellen, alle Rechtsfragen rund um die bAV
 
  • Aktuell: Pensionsrückstellungen und BilMoG 2010
 

Das FOUR TRUST-Konzept sieht eine gemeinsame Beratung des Mandanten durch FOUR TRUST-Rechtsanwälte, Steuerberater und Pensionsmanager vor. Nur im strukturierten Zusammenwirken aller Fachkompetenzen kann eine tragfähige Beratung erfolgen, auf die sich der Unternehmer wirklich verlassen kann - das ist mit dem FOUR TRUST-Konzept gewährleistet.

FOUR TRUST Rechtsanwälte arbeiten objektiv, neutral und unabhängig.

Der Anspruch ist,

  • höchste Qualität in der rechtlichen Beratung,
  • umfassende Unterstützung durch Beteiligung interdisziplinären Fachwissens sowie
  • klare und unzweideutige Handlungsempfehlungen für den Mandanten.