Keine Prospektpflicht für partiarische Darlehen

23.01.2013 953 Mal gelesen

Denn das partiarische Darlehen stellt auch nach der neuen Rechtslage keine Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes dar, mit der Folge dass auch die Vorschriften über die Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospektes nach Vermögensanlagengesetz nicht greifen. Rechtsanwältin Dr. Barbara Dörner, von mzs Rechtsanwälte hat einen interessanten Beitrag zum Thema publiziert

„Das partiarische Darlehen – weiterhin prospekt- und aufsichtsfrei“,
Beitrag in: AssCompact, Oktober 2011
Autor: Dr. Barbara Dörner

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