Autohausrecht - Rechtsticker

25.05.2012835 Mal gelesen

Spezialgebiet - „Autohausrecht“

Seit Oktober 2010 hat die Kanzlei Andrae & Simmer im Rahmen der bereits bestehenden Kooperation mit der Thomas Kreutzer Unternehmensgruppe einen neuen Service aufgelegt. Es handelt sich um den sog. Autohausticker: Recht in dem monatlich je ein aktuelles Rechtsthema behandelt wird, dass für Autohäuser von Interesse ist. Nachstehend werden wir für Sie, beginnend mit der Erstausgabe vom Oktober 2010, jeweils monatlich den aktuellen Newsletter einstellen.

Sind Sie in der Branche tätig und konnten wir Ihr Interesse wecken, so informieren Sie sich gerne über das Projekt Autohaus-Recht unter www.k-o-m.de oder melden Sie sich bei uns.

Oktober 2010

(Mietwagen aus 1. Hand?)

November 2010

(GVO)

Dezember 2010

(Neuwagen iSd PKW-EnVKV)

Januar 2011

(Verweisung auf billigere "Smart-Repair-Methode"?)

Februar 2011

(BGH zu Beschaffenheitsvereinbarungen)

März 2011

(Vergleich "alte" und "neue" GVO - Auswirkungen?)

April 2011

(Ausgleichsansprüche der Vertragshändler nach § 89b HGB analog)

Mai 2011

(Auskunftspflicht des Autoforenbetreibers)

Juni 2011

(Ausgleichsanspruch auch beim Vertrieb von Ersatzteilen?)

Juli 2011

(BGH: Werbung mit Herstellermarke erlaubt? - VW / ATU)

August 2011

(Neue Entscheidungen zum Kaufrecht - Teil I)

September 2011

(Neu Entscheidungen zum Kaufrecht - Teil II)

Oktober 2011

(PKW-Effizienzklassen: Die neue bunte Autokennzeichnung)

November 2011

(HIS - Hinweis und Informationssystem der Versicherer)

Dezember 2011

(Gewährleistung wirksam ausgeschlossen? § 475 Abs.1 BGB)

Januar 2012

(Firmenangabe auch bei PKW-Annonce in der Zeitung)

Februar 2012

(BGH: "Neuwagen"-Eigenschaft eines Vorführwagens)

März 2012

(OLG Bremen: Adressat für Rücktrittserklärung beim Neuwagenkauf)

April 2012

(OLG Hamm : Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses im GebrauchtKfzVertrag)

Mai 2012

(OLG München:  Überführungskosten neben dem Preis auch in einer Anzeige anzugeben)

Juni 2012

(Neues zu den Mängelgewährleistungsrechten der Käufer von Kraftfahrzeugen)