Erbschaftsteuer - Gefahr für Ihr Vermögen? VORTRAG in der Kanzlei Rose & Partner (Hamburg)

06.06.20071123 Mal gelesen

Handlungsbedarf im Vorfeld des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
Das Bundesverfassungsgericht hat das geltende Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt. Bis spätestens Ende 2008 muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass sich auch der Steuerwert von Immobilien und Betriebsvermögen am Verkehrswert orientiert. Lohnt es sich, die jetzigen Bewertungsgesetze noch auszunuten? Die Rechtsanwälte Dr. Boris Schiemzik und Bernfried Rose von der Hamburger Kanzlei Rose & Partner beziehen Stellung zu dieser Frage und referieren zu folgenden Themen:


• Wie funktioniert das gegenwärtige Erbschaftsteuerrecht?
Überblick über Bewertung, Steuerklassen und Freibeträge


• Was bringt die Zukunft?
Ausblick auf ein neues Erbschaftsteuerrecht aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und politischer Initiativen, insbesondere das geplante Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge (Stundungs- und Abschmelzungsmodell)


• Welche „Risikogruppen“ sind von der Erbschaftsteuer betroffen?
Handlungsbedarf bei großen Vermögen, Lebensgefährten, Ehepaaren in Gütertrennung oder mit Berliner Testament, Auslandsvermögen


• Wie kann Erbschaftsteuer vermieden werden?
Vorweggenommene Erbfolge, Familiengesellschaft, güterrechtliche Gestaltungen

Im Anschluss an die Veranstaltung stehen die Referenten für Fragen und persönliche Gespräche zur Verfügung.
Die Veranstaltung ist kostenlos und begrenzt auf 25 Teilnehmer. Anmeldung unter kontakt@rosepartner.de oder telefonisch: 040 / 414 37 59 - 00


Wann:  25. Juni 2007, 18.30 Uhr

Wo:       Kanzlei Rose & Partner
              Mittelweg 49 B
              20149 Hamburg


Nähere Informationen zur Kanzlei Rose & Partner und dem Anwaltsteam unter: www.rosepartner.de