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19.01.2012881 Mal gelesen

Versichert und doch nichts bekommen?

Wer kennt das nicht, da werden jahrelang Prämien an Versicherungen gezahlt und dann wenn man sie braucht zahlt sie nicht!

Warum? Weil scheinbar in der Klausel XY irgendetwas steht, was man als Laie bei Vertragsschluss übersehen hat. Versicherungslaien sind sowohl der Arzt mit seiner Praxisversicherung als auch der Angestellte mit seiner Rechtsschutz-, Lebens- oder Rentenversicherung oder jeder Verkehrsteilnehmer mit seiner PKW-Versicherung.

Nun könnte man meinen, die Versicherungen könnten sich doch einfach klar und deutlich in ihren Verträgen ausdrücken. Sie können es! Sie tun es nur nicht, weil Versicherungen auch verkauft werden müssen und sich die Verträge schlechter verkaufen würden, wenn Ausschlussgründe unmissverständlich formuliert wären – das Fachchinesisch ist gewollt!

Und so wundert es nicht, dass es eine Fülle von Gerichtsurteilen gibt die sich einzig und allein um die Frage drehen, wie eine bestimmte Klausel vom durchschnittlichen Versicherungsnehmer zu verstehen ist. Häufig droht Versicherungsnehmern der Ruin, wenn die Versicherung nicht zahlt und ist die Rechtsschutzversicherung der letzte Strohhalm um z.Bsp. die Berufsunfähigkeits- oder Brandversicherung im Rahmen eines Prozesses zur Kostenübernahme zu zwingen.

Um Ihnen die versicherungsnehmerfreundlichen Urteile zu demonstrieren haben wir eine dreiteilige ständig zu aktualisierende Datenbank auf www.versicherungzahltnichts.de für Sie angelegt. Dies ersetzt jedoch keine auf den Einzelfall angepasste Beratung.

Wie Ihr konkreter Fall zu bewerten ist, beantworten wir Ihnen gern mündlich oder schriftlich. Mandatsanbahnungsgespräche sind grundsätzlich kostenfrei. Wir überraschen Sie nicht mit unvorhersehbaren Kosten!