§ 1279 BGB, Pfandrecht an einer Forderung
...§ 1279 BGB - Pfandrecht an einer Forderung Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 1 Für das Pfandrecht an einer Forderung gelten die besonderen Vorschriften der §§ 1280 bis 1290 . 2 Soweit eine Forderung einen Börsen- oder Marktpreis hat, findet § 1259 entsprechende Anwendung....