§ 7 TabStG, Registrierte Empfänger
...Handelsgesetzbuch...
...Handelsgesetzbuch...
...Handelsgesetzbuch...
...Handelsgesetzbuch...
...(1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist mindestens entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustellen. Ist durch den Gegenstand des Betriebes eine abweichende Gliederung bedingt, so muss diese der Gliederung nach Satz 1 gleichwertig sein....
...(2) Die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches über Buchführung, Inventar und Aufbewahrung finden Anwendung, soweit sie nicht bereits unmittelbar gelten. § 257 Absatz 3 bis 5 des Handelsgesetzbuches findet nur auf Handelsbriefe Anwendung....
...Die Buchführung kann nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen zusätzlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgen...
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...(4) Soweit im 5. Kapitel dieses Gesetzes auf Vorschriften des Handelsgesetzbuchs verwiesen wird, finden diese in der Fassung des Gesetzes vom 3. August 2005 ( BGBl. I S. 2267 ) Anwendung....
...(6) Die Hochschule erstellt einen Jahresabschluss unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches über große Kapitalgesellschaften...
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...Handelsgesetzbuchs...
...141 Abs. 1: HGB...