Art. 4 GG, Bekenntnisfreiheit
...GG Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 100-1 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.Art. 4 GG - Bekenntnisfreiheit Bibliographie Titel Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Redaktionelle Abkürzung...