§ 4 LRiStAG, Richtereid
...Grundgesetz...
...Grundgesetz...
...3. Zweifel am Bekenntnis der betroffenen Person zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung begründen....
...Auf Grund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes eingeschränkt werden....
...Grundgesetz...
...Er muss sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen bekennen und für deren Erhaltung eintreten...
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..."Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie alle in Thüringen geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."...
...Grundgesetzes...
...(1) 1 Der Beamte hat einen Diensteid zu leisten. 2 Der Diensteid hat eine Verpflichtung auf das Grundgesetz zu enthalten....
...(2) Der Beamte muss sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten....
...2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,...