§ 1 JAG, Ziel der Ausbildung, Ausbildungsgrundsätze
...(2) Die gesamte Ausbildung ist an den Wertentscheidungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland für den freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat auszurichten....
...(2) Die gesamte Ausbildung ist an den Wertentscheidungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland für den freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat auszurichten....
...Es darf jedoch nicht eingestellt werden, wer sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt...
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...2. die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt,...
...(2) Der Beamte muss sich durch sein gesamtes dienstliches und außerdienstliches Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin bekennen und für deren Erhaltung eintreten....
..."Ich schwöre, dass ich mein Amt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung von Berlin in Übereinstimmung mit den Gesetzen zum Wohle der Allgemeinheit ausüben und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen werde;...
...Sie haben das Ansehen der Polizei und Disziplin zu wahren und sich rückhaltlos für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin einzusetzen...
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...§ 20 LDSG - Übermittlung an Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes (1) Bibliographie...
...Dieses Gesetz gilt außerdem für die politischen Parteien nach Art. 21 des Grundgesetzes (GG) sowie deren Stiftungen, soweit sie ihren Sitz in Bayern haben oder es sich um auf Bayern beschränkte Untergliederungen von Parteien handelt...
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...b) wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat;...
...(1) Die §§ 80 bis 82 gelten vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 sinngemäß für die Überprüfung der Vereinbarkeit eines Beschlusses des Deutschen Bundestages zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit dem Grundgesetz auf Vorlage nach § 36 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes ....