§ 21 RVG, Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
...Amtliche Abkürzung RVG Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 368-3 (1) Soweit eine Sache an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug.§ 21 RVG - Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache Bibliographie...