§ 288 BGB, Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
...§ 288 BGB - Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) 1 Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. 2 Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz....