§ 3 HmbRiG, Eid oder Gelöbnis der ehrenamtlichen Richter
...Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandGrundgesetz...
...Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandGrundgesetz...
...gg) In Nummer 10 Buchst. k wird die Angabe "und 336" durch die Angabe ", 336, 340 und 348" ersetzt. c) Teil D erhält folgende Fassung:...
...Wer sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt, darf nicht in den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis aufgenommen werden...
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..."Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland , die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."...
...Die Formeln für den Eid und das Gelöbnis der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter enthalten über den Wortlaut des § 45 Abs. 3 , 4 oder 6 DRiG hinaus jeweils nach den Worten "getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland " ein Komma und die Worte "getreu der Niedersächsischen Verfassung "....
...Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland...
..."Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland , die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."...
...Das gilt nicht für die Ausübung des Wahlrechts und die Teilnahme an Veranstaltungen, die ausschließlich der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen ( Artikel 9 Absatz 3 GG )...
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...Personen, die ihre Berufsqualifikation nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben haben, sind bauvorlageberechtigt, wenn ihre Berufsqualifikation nach den dafür geltenden Bestimmungen als gleichwertig anerkannt ist...
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...Die Sexualerziehung ist für die vielfältigen unterschiedlichen Wertvorstellungen hinsichtlich der menschlichen Sexualität im Rahmen der Werteordnung des Grundgesetzes offen zu gestalten; jede einseitige Beeinflussung ist zu vermeiden...
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