§ 13 HEEG, Von Amts wegen bestellter Vertreter
...3. für einen Beteiligten, dessen Aufenthalt sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes befindet, wenn er der Aufforderung der Enteignungsbehörde, einen Vertreter zu bestellen, innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nachgekommen ist,...