§ 620 BGB, Beendigung des Dienstverhältnisses
...§ 620 BGB - Beendigung des Dienstverhältnisses Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist...
.......