§ 53 SVG, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen
...8. Bezüge nach den §§ 52 bis 56 des Bundesbesoldungsgesetzes , wenn ein Versorgungsberechtigter auf Grund seiner Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes ein Einkommen nach Absatz 6 bezieht....