§ 64 LBG NRW, Pflicht zur Verschwiegenheit - Herausgabe von Schriftgut
...§ 64 LBG NRW - Pflicht zur Verschwiegenheit - Herausgabe von Schriftgut (1) Bibliographie Titel Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW)Amtliche Abkürzung LBG NRW Normtyp Gesetz Normgeber Nordrhein-Westfalen Gliederungs-Nr. 2030 (1) Der Beamte hat, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, über die ihm bei seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren...
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