§ 1790 BGB, Amtsführung des Vormunds; Auskunftspflicht
...§ 1790 BGB - Amtsführung des Vormunds; Auskunftspflicht Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) Der Vormund ist unabhängig und hat die Vormundschaft im Interesse des Mündels zu dessen Wohl zu führen...
.......