§ 1190 BGB, Höchstbetragshypothek
...§ 1190 BGB - Höchstbetragshypothek Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) 1 Eine Hypothek kann in der Weise bestellt werden, dass nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, bestimmt, im Übrigen die Feststellung der Forderung vorbehalten wird. 2 Der Höchstbetrag muss in das Grundbuch eingetragen werden....