§ 904 BGB, Notstand
...§ 904 BGB - Notstand Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz...
...§ 904 BGB - Notstand Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz...
...§ 912 BGB - Überbau; Duldungspflicht Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB...
...§ 915 BGB - Abkauf Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz...
...§ 926 BGB - Zubehör des Grundstücks Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB...
...§ 932a BGB - Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist;...
...§ 933 BGB - Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Gehört eine nach § 930 veräußerte Sache nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm die Sache von dem Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist....
...§ 934 BGB - Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) BGB...
...§ 941 BGB - Unterbrechung durch Vollstreckungshandlung Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 1 Die Ersitzung wird durch Vornahme oder Beantragung einer gerichtlichen oder behördlichen Vollstreckungshandlung unterbrochen. 2 § 212 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend....
...§ 942 BGB - Wirkung der Unterbrechung Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Wird die Ersitzung unterbrochen, so kommt die bis zur Unterbrechung verstrichene Zeit nicht in Betracht;...
...§ 943 BGB - Ersitzung bei Rechtsnachfolge Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute...
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