§ 548 BGB, Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
...§ 548 BGB - Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) BGB...
...§ 548 BGB - Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) BGB...
...§ 550 BGB - Form des Mietvertrags Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 1 Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. 2 Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig....
...§ 567 BGB - Belastung des Wohnraums durch den Vermieter Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) BGB...
...§ 580 BGB - Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen...
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...§ 584a BGB - Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu....
...§ 585b BGB - Beschreibung der Pachtsache Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB...
...§ 591a BGB - Wegnahme von Einrichtungen Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB...
...§ 591b BGB - Verjährung von Ersatzansprüchen Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) Die Ersatzansprüche des Verpächters wegen Veränderung oder Verschlechterung der verpachteten Sache sowie die Ansprüche des Pächters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten...
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...§ 594b BGB - Vertrag über mehr als 30 Jahre Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB...
...§ 594e BGB - Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) Die außerordentliche fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses ist in entsprechender Anwendung der §§ 543 , 569 Abs. 1 und 2 zulässig....