§ 718 BGB, Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung
...§ 718 BGB - Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Der Rechnungsabschluss und die Gewinnverteilung haben im Zweifel zum Schluss jedes Kalenderjahrs zu erfolgen....