§ 646 BGB, Vollendung statt Abnahme
...§ 646 BGB - Vollendung statt Abnahme Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, so tritt in den Fällen des § 634a Abs. 2 und der §§ 641 , 644 und 645 an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes....