§ 619 BGB, Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten
...§ 619 BGB - Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Die dem Dienstberechtigten nach den §§ 617 , 618 obliegenden Verpflichtungen können nicht im Voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden....