§ 926 BGB, Zubehör des Grundstücks
...§ 926 BGB - Zubehör des Grundstücks Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB...
...§ 926 BGB - Zubehör des Grundstücks Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB...
...§ 929 BGB - Einigung und Übergabe Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB...
...§ 929a BGB - Einigung bei nicht eingetragenem Seeschiff Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) BGB...
...§ 932a BGB - Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Gehört ein nach § 929a veräußertes Schiff nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm das Schiff vom Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist;...
...§ 940 BGB - Unterbrechung durch Besitzverlust Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) Die Ersitzung wird durch den Verlust des Eigenbesitzes unterbrochen...
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...§ 941 BGB - Unterbrechung durch Vollstreckungshandlung Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 1 Die Ersitzung wird durch Vornahme oder Beantragung einer gerichtlichen oder behördlichen Vollstreckungshandlung unterbrochen. 2 § 212 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend....
...§ 964 BGB - Vermischung von Bienenschwärmen Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB...
...§ 965 BGB - Anzeigepflicht des Finders Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen...
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...§ 966 BGB - Verwahrungspflicht Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB...
...§ 967 BGB - Ablieferungspflicht Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die zuständige Behörde abzuliefern...
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