§ 889 BGB, Ausschluss der Konsolidation bei dinglichen Rechten
...§ 889 BGB - Ausschluss der Konsolidation bei dinglichen Rechten Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 Ein Recht an einem fremden Grundstück erlischt nicht dadurch, dass der Eigentümer des Grundstücks das Recht oder der Berechtigte das Eigentum an dem Grundstück erwirbt...
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