§ 318 HGB, Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers
...§ 318 HGB - Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers Bibliographie Titel Handelsgesetzbuch Redaktionelle AbkürzungHGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 4100-1 (1) 1 Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt;...