§ 123 BGB, Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
...§ 123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten...
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