§ 1928 BGB, Gesetzliche Erben vierter Ordnung
...§ 1928 BGB - Gesetzliche Erben vierter Ordnung Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche AbkürzungBGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) Gesetzliche Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge....