§ 13g HGB, Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland
...Redaktionelle Abkürzung HGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 4100-1 (1) Für Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland gelten ergänzend die folgenden Vorschriften.§ 13g HGB - Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland Bibliographie...