§ 2027 BGB, Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers
...§ 2027 BGB - Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers Bibliographie Titel Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Amtliche Abkürzung BGB Normtyp Gesetz Normgeber Bund Gliederungs-Nr. 400-2 (1) Der Erbschaftsbesitzer ist verpflichtet, dem Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen...
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