§ 17a ZollVG - Zentralstelle für Risikoanalyse
Bibliographie
- Titel
- Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
- Amtliche Abkürzung
- ZollVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 613-7
Die Dienststellen der Zollverwaltung, insbesondere der Zollabfertigungs- und Prüfungsdienst, werden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung von einer Zentralstelle durch ein automationsgestütztes System der Risikoanalyse unterstützt. Die konkreten Aufgaben der Zentralstelle im Rahmen des § 1, ihren Sitz sowie ihre Organisation und Ausstattung bestimmt das Bundesministerium der Finanzen.