Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 12d ZollVG
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
Bundesrecht

Teil III – Befugnisse der Zollverwaltung

Titel: Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ZollVG
Gliederungs-Nr.: 613-7
Normtyp: Gesetz

§ 12d ZollVG – Amtshandlungen von Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung im Zuständigkeitsbereich eines Landes

Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung dürfen nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts im Zuständigkeitsbereich des Landes polizeiliche Amtshandlungen vornehmen, wenn die zuständige Polizeibehörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann.