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§ 11 WVO - Fortbildung

Bibliographie

Titel
Werkstättenverordnung (WVO)
Amtliche Abkürzung
WVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
871-1-7

Die Werkstatt hat dem Fachpersonal nach den §§ 9 und 10 Gelegenheit zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zu geben.